Partnervertrag

Vertragspartner und Geltungsbereich

DM Management, Inhaber David Mißberger, Krautgärten 12, 76744 Wörth am Rhein, USt-IdNr. DE351102842. Kontakt: support@qontrakt.de.

Dieser Rahmenvertrag gilt für gewerblich handelnde ausführende Betriebe. Der Partner tritt im eigenen Namen als selbständiger Unternehmer auf und schuldet DM Management die von ihm übernommenen Leistungen. Der jeweilige Kundenauftrag besteht zwischen DM Management und der berechtigten Kundenperson. Die Registrierung ist kostenlos und begründet weder eine Mindestabnahme noch eine Pflicht, angebotene Aufträge anzunehmen.

Betriebsprüfung und Leistungsfreigaben

Der Partner hinterlegt wahrheitsgemäße Firmierung, vertretungsberechtigte Personen, Anschrift, Steuer- und Bankangaben, erforderliche Gewerbe-/Registerunterlagen und die für die freizugebenden Gewerke notwendigen Qualifikations- und Versicherungsnachweise. Freigaben können auf Gewerke, Standorte und Zeiträume begrenzt werden. Änderungen und ablaufende Nachweise sind mitzuteilen. Ein Gewerbenachweis ersetzt keine erforderliche fach- oder handwerksrechtliche Befugnis.

Der Partner hält den für seine Tätigkeit geeigneten Versicherungsschutz vor. Wesentliche Stammdaten- und Bankänderungen lösen eine erneute Prüfung aus. Eine Sperre verhindert neue Übernahmen, beseitigt jedoch keine bestehenden Vergütungsansprüche oder laufenden Leistungspflichten.

Einzelauftrag und verbindliche Annahme

Das Inserat enthält den konkreten Arbeitsumfang, die dem Partner zustehende Nettovergütung, die Umsatzsteuerbehandlung, Ort beziehungsweise Einsatzgebiet, Terminfenster und notwendige Unterlagen. Mit der verbindlichen Annahme kommt der Partner-Einzelauftrag zu diesen Bedingungen zustande. Die technische Bestätigung speichert den angenommenen Preis- und Leistungsstand. Ein rechtzeitig eingegangenes verbindliches Gegenangebot kann innerhalb der mitgeteilten Regeln automatisch angenommen werden; diese Bestätigung gilt unmittelbar als Vergabe.

Der Partner prüft Umfang und Unterlagen vor Annahme. Eine Verpflichtung, einen nicht übernommenen Auftrag auszuführen, besteht nicht. Ein nachträgliches einseitiges Erhöhen der bestätigten Vergütung oder Reduzieren des vereinbarten Umfangs ist ausgeschlossen.

Durchführung und unmittelbare Abstimmung

Der Partner stimmt Termine, Fahrzeugzugang und Übergabe unmittelbar mit den freigegebenen Auftragsbeteiligten ab. Für diese notwendigen Kontakte ist der Auftragschat vorgesehen. DM Management übernimmt keine Fahrzeugfahrten oder laufende Terminvermittlung. Ein Transport oder eine Koordinationsleistung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Verantwortlichem und gegebenenfalls gesonderter Vergütung.

Der Partner führt übernommene Arbeiten fachgerecht, sorgfältig und im vereinbarten Verfahren aus. Er setzt nur geeignete, zur Vertraulichkeit verpflichtete Mitarbeiter ein. Eine vollständige Weitervergabe an einen weiteren Betrieb bedarf der vorherigen Zustimmung von DM Management. Erkennbare Sicherheitsprobleme, Vorschäden, Ausführungshindernisse und drohende Terminüberschreitungen sind unverzüglich im Vorgang mitzuteilen.

Nachträge und Dokumentation

Abweichender Umfang wird mit Beschreibung, Belegen, zusätzlicher Partnervergütung und Terminfolgen als Nachtrag vorgeschlagen. Zusatzarbeiten werden erst nach bestätigter Freigabe ausgeführt. Ein normaler Chatbeitrag gilt nicht als Preisfreigabe. Der ursprünglich bestätigte Auftrag wird nicht rückwirkend überschrieben.

Fahrzeugübernahmen, wesentliche Übergaben, Kilometerstand, Schlüssel und Zustand werden nachvollziehbar dokumentiert. Fertigmeldungen enthalten Tätigkeitsbericht und geeignete Abschlussfotos. Bei mehreren Gewerken wird ein erforderlicher Vorgängerabschluss abgewartet; eine Koordinatorrolle wird ausdrücklich angenommen.

Abnahme, Mängel und Reklamationen

DM Management prüft die gemeldete Leistung beziehungsweise veranlasst die vereinbarte Abnahme. Konkrete Mängel werden bezeichnet. Der Partner erhält Gelegenheit zur geschuldeten Nacherfüllung. Eine pauschale Kürzung der Partnervergütung allein wegen einer Versichererkürzung ist ausgeschlossen. Berechtigte Einwendungen und gesetzliche Zurückbehaltungsrechte werden auf den sachlich betroffenen Teil begrenzt; unstreitige Beträge bleiben abrechenbar. Gesetzliche Mängel- und Haftungsrechte bleiben bestehen.

Der Partner bearbeitet Beanstandungen zur eigenen Leistung unmittelbar und auf eigene fachliche Verantwortung. Er benennt einen erreichbaren Ansprechpartner, sichert aussagekräftige Belege und schlägt nach Kenntnis unverzüglich eine Abhilfe und einen angemessenen Termin vor. Er meldet Schäden und Versicherungsfälle unverzüglich an DM Management und seinen Versicherer. Anerkenntnisse im Namen von DM Management darf er ohne Vollmacht nicht abgeben. Die gesetzlich erforderliche Gelegenheit zur Nacherfüllung bleibt gewahrt; nach ihrem erfolglosen Ablauf oder in gesetzlich zugelassenen Eilfällen kann DM Management die erforderliche Abhilfe auf Kosten des verantwortlichen Partners veranlassen.

Verantwortung, Versicherung und Freistellung

Der Partner haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für die von ihm schuldhaft verursachten Schäden und Pflichtverletzungen einschließlich des Verschuldens seiner Erfüllungsgehilfen. Er stellt DM Management von berechtigten Ansprüchen Dritter und notwendigen, angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei, soweit diese auf einer vom Partner zu vertretenden Verletzung seiner Leistungspflichten, fremder Rechte oder Datenschutzpflichten beruhen. Ein Mitverschulden oder eigener Verantwortungsanteil von DM Management wird berücksichtigt. DM Management informiert den Partner rechtzeitig, ermöglicht angemessene Mitwirkung und übernimmt keine unangemessenen Verpflichtungen zulasten des Partners.

Der Partner hält einen nach Art und Umfang seiner Tätigkeiten angemessenen Betriebshaftpflichtschutz einschließlich einschlägiger Bearbeitungs-, Obhuts- und Tätigkeitsschäden vor, soweit für seine Tätigkeit einschlägig. Er legt die maßgeblichen Nachweise bei Prüfung und auf begründete Anforderung vor und teilt Deckungsänderungen oder Wegfall des Schutzes unverzüglich mit. Eine Plattformfreigabe ist keine Übernahme seiner fachlichen oder versicherungsvertraglichen Verantwortung.

Rechnung und Zahlung

Rechnungsempfänger ist DM Management unter der oben genannten Anschrift. Der Partner stellt seine eigene Rechnung über die bestätigte Vergütung mit vollständigen Rechnungsangaben und zutreffender Steuerbehandlung. Er kann die Plattformvorlage verwenden oder eine externe Originalrechnung einreichen. Doppelte Berechnung desselben Anspruchs ist ausgeschlossen. Ausgestellte Belege werden durch gesonderte Korrektur beziehungsweise Stornobelege berichtigt.

Die vereinbarte Partnervergütung wird innerhalb von 14 Kalendertagen ausgezahlt, nachdem dokumentierte Abnahme, eine vollständige prüffähige Partnerrechnung und der vollständige, diesem Kundenauftrag zugeordnete Kundenzahlungseingang vorliegen. Das Zahlungsfenster beginnt mit der zuletzt erfüllten Voraussetzung. Eine Auszahlung vor zugeordnetem Zahlungseingang wird nicht zugesagt. Die Bestätigung einer Versicherung oder eine Fertigmeldung ersetzt den tatsächlichen Zahlungseingang nicht. Unstreitige Beträge, nachträgliche Teilfreigaben und gesondert vereinbarte Abschlagszahlungen werden anhand des konkreten Auftrags behandelt.

DM Management ordnet Zahlungseingänge zeitnah zu, informiert den Partner bei ausbleibender oder gekürzter Regulierung und betreibt berechtigte eigene Kundenforderungen angemessen. Vom Betreiber schuldhaft verzögerte Rechnungsstellung, Zuordnung oder Beitreibung darf nicht zur Verzögerung der Partnerzahlung genutzt werden. Gesetzliche Ansprüche bei einer schuldhaften Pflichtverletzung bleiben bestehen. Eine Kürzung der vereinbarten Partnervergütung allein wegen einer Kürzung durch den Versicherer wird hierdurch nicht vereinbart.

Kontoeingänge und tatsächlich ausgeführte Überweisungen werden getrennt gebucht. Eine Anzeige in der Plattform ist keine Banküberweisung. Eine Rückzahlung oder Überzahlungskorrektur erhält eine eigene, nachvollziehbare Buchung. Berechtigte Forderungen werden nicht pauschal als Vertragsstrafe einbehalten.

Vertraulichkeit und Vermittlungsschutz

Nicht für den Partner bestimmte Kundenpreise, Originalgutachten, Versicherungsunterlagen und interne Kalkulationen dürfen nicht angefordert oder zweckwidrig genutzt werden. Es gilt der gesonderte Vermittlungs- und Umgehungsschutz. Notwendige direkte Termin-, Übergabe- und Ausführungsabsprachen sind ausdrücklich zulässig. Beauftragung, Änderungen und Zahlungen zu einem über Qontrakt angebahnten Auftrag werden über den vereinbarten Qontrakt-Vertragsweg abgewickelt.

Datenschutz und Mitarbeiterzugänge

Der Partner verarbeitet überlassene Kundendaten nur, soweit dies für den Auftrag, eigene gesetzliche Pflichten und berechtigte Rechte erforderlich ist. Eigene Verantwortlichkeit und eine etwaige weisungsgebundene Softwareverarbeitung werden getrennt behandelt. Die AVV gilt nur für die dort bezeichneten Verarbeitungsteile. Unternehmensinhaber verwalten Mitarbeiterberechtigungen und entziehen sie bei Wegfall der Berechtigung. Persönliche Zugänge werden nicht geteilt.

Haftung und Vertragsende

Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und zwingende gesetzliche Haftung wird unbeschränkt gehaftet. Bei leichter Fahrlässigkeit gelten für wesentliche Vertragspflichten die gesetzlichen Maßstäbe und eine Begrenzung auf vorhersehbare vertragstypische Schäden, soweit zulässig. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung von DM Management ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche, ausdrücklich übernommene Garantien und arglistiges Verhalten bleiben unberührt. Die Beschränkungen gelten auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DM Management. Die Verantwortlichkeit des Partners für seine eigene geschuldete Ausführung bleibt bestehen.

Der Rahmenvertrag kann mit 14 Tagen Frist in Textform beendet werden. Bereits verbindlich übernommene Einzelaufträge werden abgewickelt, sofern keine gesonderte Lösung vereinbart wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen. Datenherausgabe und gesetzliche Aufbewahrung richten sich nach den Datenschutzunterlagen.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz von DM Management Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Zuständigkeiten bleiben unberührt. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.