Einstellerbedingungen

Vertrag und kostenlose Nutzung

DM Management, Inhaber David Mißberger, Krautgärten 12, 76744 Wörth am Rhein, USt-IdNr. DE351102842. Kontakt: support@qontrakt.de.

Die Plattform richtet sich an gewerblich handelnde Gutachter, Autohäuser und sonstige berechtigte Einsteller. Registrierung und Nutzung sind kostenlos. Ein Gutachten, eine Versicherungsfreigabe und eine Reparaturbeauftragung sind unterschiedliche Erklärungen. Der Einsteller veröffentlicht keine Aufträge im fremden Namen ohne die hierfür erforderliche Befugnis.

Richtigkeit und Befugnis

Der Einsteller beschreibt Fahrzeug, berechtigte Kundenperson, Umfang, Preis und Ausführungsbedingungen zutreffend. Er prüft insbesondere eine relevante Werkstattbindung und Rechte von Eigentümern, Leasing- oder Finanzierungspartnern, soweit diese die konkrete Beauftragung betreffen. Er reicht eine ausreichende Reparaturvollmacht ein oder veranlasst die persönliche Beauftragung der berechtigten Person über den Freigabelink. Eine allgemeine Gutachtenvollmacht genügt hierfür nicht automatisch.

Unterlagen werden zweckentsprechend getrennt: kaufmännische Originale bleiben geschützt, während vollständige technische Arbeitsauszüge den ausführenden Betrieben zugänglich gemacht werden. Der Einsteller darf Informationen nicht so verkürzen, dass Arbeitsumfang und Ausführungsrisiken nicht beurteilt werden können.

Vergabe und Zuständigkeit

DM Management prüft den Fall und entscheidet über seine Annahme beziehungsweise Veröffentlichung. Eine garantierte Vermittlung oder Annahme innerhalb einer bestimmten Frist wird nicht zugesagt. Nach bestätigter Übernahme stimmen Einsteller und ausführender Betrieb die notwendigen Termine und Übergaben unmittelbar im Auftragschat ab. DM Management übernimmt keine reguläre Terminvermittlung oder Fahrzeugtransporte.

Der Einsteller sieht den mit der Kundenperson vereinbarten Kundenpreis, jedoch keine fremden Partnerangebote, Partnerrechnungen oder interne Einkaufskalkulation. Der ausführende Betrieb sieht seinen eigenen Partnerauftrag. Rückfragen und notwendige Zusammenarbeit bleiben möglich.

Änderungen und Geld

Zusätzliche Leistungen und Preise werden über einen formalen Nachtrag vereinbart. Chatabsprachen ersetzen keine wirksame Kostenfreigabe. Der Einsteller ist ohne besondere Vereinbarung weder zum Empfang der Reparaturvergütung noch zu Preisänderungen oder Vertragsänderungen für DM Management berechtigt. Versicherungszahlung, Selbstbeteiligung und weitere Zahlungen werden dem tatsächlichen Kundenfall zugeordnet.

Vermittlungsschutz und Daten

Es gilt der gesonderte Vermittlungs- und Umgehungsschutz. Notwendige direkte Ausführungsabsprachen sind zulässig, bewusste Umgehung von Beauftragung und Zahlung dagegen nicht. Der Einsteller stellt Daten nur mit erforderlicher Rechtsgrundlage bereit und informiert die betroffenen Personen über die Weitergabe. Eine AVV gilt ausschließlich für die darin bezeichneten weisungsgebundenen Softwarefunktionen; die gemeinsame Abwicklung eines Reparaturfalls wird nicht pauschal als Auftragsverarbeitung eingeordnet.

Verantwortung für eingestellte Angaben

Der Einsteller haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft falsche Auftragsangaben, fehlende Vertretungsbefugnis und von ihm zu vertretende unzulässige Datenweitergaben. Er stellt DM Management insoweit von berechtigten Drittansprüchen und notwendigen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. Ein eigener Verantwortungs- oder Mitverschuldensanteil von DM Management wird berücksichtigt. Eine unbegrenzte verschuldensunabhängige Freistellung wird nicht vereinbart.

Sperren, Haftung und Ende

Unrichtige Angaben, fehlende Befugnis, Sicherheitsvorfälle oder schwerwiegende Vertragsverletzungen können zu angemessener Zugangsbeschränkung führen. Die Maßnahme und ihre Auswirkungen auf laufende Fälle werden dokumentiert. Bestehende Rechte und Forderungen werden nicht ohne Rechtsgrund pauschal gelöscht oder einbehalten. DM Management haftet bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, arglistiges Verhalten, ausdrücklich übernommene Garantien und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unbeschränkt. Die Beschränkungen gelten auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen von DM Management.

Die Teilnahme kann mit 14 Tagen Frist in Textform beendet werden. Laufende Fälle und Aufbewahrungspflichten werden geordnet abgewickelt. Es gilt deutsches Recht; zwingende Rechte und Zuständigkeiten bleiben bestehen.